Satzung HERZKIND e. V.
– Verein zur Förderung der Be
treuung und Beratung von Menschen mit angeborenem Herzfehler und ihrer Angehörigen

Hier finden Sie die aktuelle Version der Satzung des Herzkind e. V. mit den bei der Mitgliederversammlung am 19.03.2022 beschlossenen Änderungen.

Im Sinne des § 71 Abs. 1 Satz 4 BGB wird versichert, dass die geänderten Bestimmungen mit dem Beschluss über die

Satzungsänderung, die unveränderten Bestimmungen mit dem zuletzt eingereichten vollständigen Wortlaut der Satzung,

auch mit den zuvor eingetragenen Änderungen übereinstimmen.