Satzung
HerzKind e. V. Verein zur Förderung der Betreuung und Beratung von Menschen mit angeborenem Herzfehler und ihrer Angehörigen

Hier findest Du die aktuelle Version der Satzung des HerzKind e.V. mit den bei der Mitgliederversammlung am 19.03.2022 beschlossenen Änderungen.

Im Sinne des § 71 Abs. 1 Satz 4 BGB wird versichert, dass die geänderten Bestimmungen mit dem Beschluss über die Satzungsänderung, die unveränderten Bestimmungen mit dem zuletzt eingereichten vollständigen Wortlaut der Satzung, auch mit den zuvor eingetragenen Änderungen übereinstimmen.